DSGVO-GDPR

Europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO/GDPR) trat am 25. Mai 2016 in Kraft und wurde ab dem 25. Mai 2018 in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union sowie in den zusätzlichen Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums (Island, Liechtenstein und Norwegen) verbindlich angewendet. Diese Verordnung hat das Ziel, den Schutz personenbezogener Daten in Europa zu vereinheitlichen und den Betroffenen mehr Kontrolle über ihre Daten zu geben. Unternehmen und Behörden müssen die Vorschriften der DSGVO einhalten, um hohe Bußgelder zu vermeiden.

Vereinheitlichung des Datenschutzes in Europa

Die DSGVO, auch bekannt als „Verordnung (EU) 2016/679“, wurde eingeführt, um die unterschiedlichen Datenschutzpraktiken in Europa zu harmonisieren. Vor der DSGVO führte die Richtlinie 95/46/EG zu uneinheitlichen Datenschutzstandards in den Mitgliedstaaten, was nicht nur den Schutz natürlicher Personen beeinträchtigte, sondern auch den freien Austausch von Waren und Dienstleistungen erschwerte. Mit der DSGVO wird nun ein einheitlicher Rechtsrahmen geschaffen, der über 60 Öffnungsklauseln enthält, die länderspezifische Anpassungen ermöglichen.

Was schützt die DSGVO und wann gilt sie?

Die DSGVO schützt die Grundrechte und Grundfreiheiten natürlicher Personen, insbesondere deren Recht auf Schutz personenbezogener Daten. Ihr Anwendungsbereich ist sowohl sachlich als auch räumlich beschränkt:

  • Sachlicher Anwendungsbereich: Die DSGVO gilt für die vollständig oder teilweise automatisierte Verarbeitung personenbezogener Daten sowie für die nichtautomatisierte Verarbeitung personenbezogener Daten, die in einem Dateisystem gespeichert sind oder gespeichert werden sollen. Ausgenommen sind unsortierte analoge Datensammlungen, Datenverarbeitung durch Privatpersonen im ausschließlich persönlichen Bereich und Datenverarbeitung zur Verfolgung von Straftaten und Strafvollstreckung.
  • Räumlicher Anwendungsbereich: Die DSGVO gilt für alle Unternehmen und Organisationen, die in der EU ansässig sind oder Daten von EU-Bürgern verarbeiten, unabhängig davon, ob die Verarbeitung innerhalb oder außerhalb der EU stattfindet. Auch Unternehmen außerhalb der EU, die Waren oder Dienstleistungen an EU-Bürger anbieten oder deren Verhalten überwachen, müssen die DSGVO einhalten.

Datenschutzrechtliche Grundsätze der DSGVO

Die DSGVO basiert auf mehreren grundlegenden Prinzipien, die für die Verarbeitung personenbezogener Daten gelten:

  1. Rechtmäßigkeit, Verarbeitung nach Treu und Glauben und Transparenz: Die Verarbeitung muss rechtmäßig und transparent sein, und die betroffenen Personen müssen über die Art und Weise der Verarbeitung informiert werden.
  2. Zweckbindung: Daten dürfen nur für festgelegte, eindeutige und legitime Zwecke erhoben und nicht in einer mit diesen Zwecken unvereinbaren Weise weiterverarbeitet werden.
  3. Datenminimierung: Es dürfen nur Daten erhoben werden, die für die Zwecke der Verarbeitung notwendig sind.
  4. Richtigkeit: Daten müssen sachlich richtig und auf dem neuesten Stand sein.
  5. Speicherbegrenzung: Daten dürfen nur so lange gespeichert werden, wie es für die Zwecke der Verarbeitung erforderlich ist.
  6. Integrität und Vertraulichkeit: Daten müssen durch geeignete Sicherheitsmaßnahmen vor unbefugter oder unrechtmäßiger Verarbeitung und vor unbeabsichtigtem Verlust, Zerstörung oder Schädigung geschützt werden.
  7. Rechenschaftspflicht: Verantwortliche müssen die Einhaltung der Datenschutzgrundsätze nachweisen können.

Pflichten für Unternehmen

Unternehmen müssen zahlreiche Pflichten erfüllen, um den Anforderungen der DSGVO gerecht zu werden:

  1. Informationspflichten: Betroffene Personen müssen umfassend über die Datenverarbeitung informiert werden.
  2. Betroffenenrechte: Anfragen von Betroffenen, wie das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung und Widerspruch, müssen innerhalb eines Monats beantwortet werden.
  3. Melde- und Benachrichtigungspflichten: Datenschutzverletzungen müssen innerhalb von 72 Stunden der Aufsichtsbehörde gemeldet werden.
  4. Auftragsverarbeitungsverträge: Verträge mit Auftragsverarbeitern müssen geschlossen werden, um sicherzustellen, dass auch diese die DSGVO einhalten.
  5. Datenschutz-Folgenabschätzung: Bei riskanten Datenverarbeitungen muss eine Datenschutz-Folgenabschätzung durchgeführt werden.
  6. Verarbeitungsverzeichnisse: Unternehmen müssen Verzeichnisse über alle Verarbeitungstätigkeiten führen.
  7. Datensicherheit: Unternehmen müssen geeignete technische und organisatorische Maßnahmen zur Datensicherheit implementieren.

Rechte der betroffenen Personen

Die DSGVO stärkt die Rechte der betroffenen Personen erheblich. Zu den wichtigsten Rechten gehören:

  • Auskunftsrecht: Betroffene haben das Recht zu erfahren, ob und welche personenbezogenen Daten verarbeitet werden.
  • Recht auf Berichtigung: Betroffene können die Berichtigung unrichtiger Daten verlangen.
  • Recht auf Löschung: Betroffene können die Löschung ihrer Daten unter bestimmten Voraussetzungen verlangen (Recht auf Vergessenwerden).
  • Recht auf Einschränkung der Verarbeitung: Betroffene können unter bestimmten Umständen die Einschränkung der Verarbeitung ihrer Daten verlangen.
  • Recht auf Datenübertragbarkeit: Betroffene haben das Recht, ihre Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten.
  • Widerspruchsrecht: Betroffene können der Verarbeitung ihrer Daten aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, widersprechen.

Sanktionen und Bußgelder

Verstöße gegen die DSGVO können erhebliche finanzielle Konsequenzen nach sich ziehen. Die Verordnung sieht zwei Bußgeldrahmen vor:

  1. Höhere Bußgelder: Verstöße gegen zentrale Vorschriften, wie die Grundsätze der Datenverarbeitung, können mit Geldbußen von bis zu 20 Millionen Euro oder 4 % des weltweiten Jahresumsatzes des vorangegangenen Geschäftsjahrs geahndet werden.
  2. Niedrigere Bußgelder: Verstöße gegen Dokumentations- und Nachweispflichten können mit Geldbußen von bis zu 10 Millionen Euro oder 2 % des weltweiten Jahresumsatzes des vorangegangenen Geschäftsjahrs geahndet werden.

Conclusion

Die DSGVO stellt hohe Anforderungen an Unternehmen und Organisationen, bietet jedoch auch einen klaren Rechtsrahmen für den Datenschutz in Europa. Durch die Einhaltung der DSGVO können Unternehmen das Vertrauen ihrer Kunden stärken und rechtliche Risiken minimieren. Es ist daher entscheidend, dass alle Mitarbeiter eines Unternehmens die Datenschutzgrundsätze verstehen und die erforderlichen Maßnahmen zur Umsetzung der DSGVO ergriffen werden. Ein effektives Datenschutzmanagement ist unerlässlich, um den umfangreichen Anforderungen der DSGVO gerecht zu werden und die Privatsphäre der betroffenen Personen zu schützen.